Foto: Tomasz WisniewskiSeit Alice Schwarzers „Appell gegen Prostitution“ diskutiert Deutschland wieder kontrovers über Prostitution und Menschenhandel. Leider werden beide dabei häufig gleichgesetzt. Von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung spricht man, wenn die Betroffenen durch Gewalt, Täuschung, Erpressung oder unter falschen Versprechungen in die Prostitution getrieben werden, von Prostitution, wenn sich die Frauen aus eigener Entscheidung zu der Tätigkeit entschließen. Der Frage, wie man die Opfer von Menschenhandel in Sachsen-Anhalt und Europa besser schützen kann, widmete sich eine gemeinsame Veranstaltung des ASF-Landesverbandes und der AWO- Beratungsstelle „Vera - gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung“. Damit sollte der häufig emotional geführten Debatte ein fachlicher Impuls entgegensetzt werden.
Belastbare Zahlen über das tatsächliche Ausmaß von Menschenhandel gibt es weder national noch international. Im Jahr 2013 wurden laut Bundeskriminalamt in Deutschland 542 Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ermittelt. Doch dabei handelt es sich wohl nur um die berühmte Spitze des Eisberges, die „Dunkelziffer“ liegt um einiges höher.
Um den Menschenhandel in Europa entschiedener bekämpfen zu können, hat die europäische und internationale Rechtssetzung in den letzten Jahren verschiedene Instrumente entwickelt. So hat bspw. die EU 2002 eine Richtlinie gegen Menschenhandel erlassen, die u.a. die europaweite Definition des Tatbestandes, eine schärfere, gemeinsame Verfolgung der Täterinnen und Täter sowie erweiterte Vorschriften zum Opferschutz vorsieht. Die Umsetzungsfrist lief bereits im April 2013 ab. Eva Küblbeck, Referentin beim bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, KOK e.V., zeigte sich enttäuscht von dem nun vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie und der bis heute unnötig verstrichenen Zeit. Allerdings plant die Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie als nur einen Baustein eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung des Menschenhandels, im Rahmen der Reform des Prostitutionsgesetzes sollen weitere Schritte folgen, betonte die Bundestagsabgeordnete Eva Högl.
Bis Jahresende will Manuela Schwesig einen Gesetzentwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes vorlegen, der zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Doch was sollte der Gesetzgeber konkret unternehmen? Die Justiz- und Gleichstellungsministerin Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Angela Kolb, sprach sich dafür aus, die Beratungsstellen gegen Menschenhandel bundesweit besser zu finanzieren. Da die Strafverfolgung des Deliktes sehr komplex und die Beweisführung sehr schwierig ist, sollte die Aus- und Weiterbildung der zuständigen Richterinnen und Richter intensiviert werden.
Der KOK plädiert dafür, in einem entsprechenden Gesetz die Opfer stärker in den Fokus zu rücken. Bislang dienten die aufenthaltsrechtlichen Regelungen vor allem dem Strafverfolgungsinteresse des Staates. Zukünftig sollte die Frage des Aufenthaltsrechts der Betroffenen von ihrer Aussagebereitschaft vor Gericht abgekoppelt werden. Dieser Forderung schlossen sich auch Eva Högl und Angela Kolb an, auch wenn die Umsetzung wegen der Vorbehalte der Unionsparteien schwer werden dürfte. Einhellig plädierte man außerdem für die stärkere Regulierung von Bordellen, etwa in Form der derzeit diskutierten Erlaubnispflicht und Zuverlässigkeitsprüfung der Bordellbetreiber, deren Kontrolle jedoch nicht bei der Polizei, sondern bei den Gewerbeämtern liegen soll. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Betroffenen von Menschenhandel entschädigt werden.
Auch wenn die Veranstaltung viele offene Fragen klären konnte, waren sich die Beteiligten einig, dass es auch weiterhin zur Stärkung der Betroffenen einen langen Atem und viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter brauchen wird.
Sarah Schulze